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Private Krankenversicherung
Nach dem Umfang der privaten Krankenversicherung können unterschieden werden: Vollversicherung – Absicherung der gesamten Krankheitskosten - mindestens aber für ambulante und stationäre Krankheitskosten (substitutive Krankenversicherung) Teilversicherung – Absicherung eines Anteils der Krankheitskosten, beispielsweise bei Beamten mit Anspruch auf Beihilfe durch ihren Dienstherr Zusatzversicherung – Absicherung zusätzlicher Risiken zur Gesetzliche Krankenversicherung, beispielsweise Auslandsreisekrankenversicherung Krankenhaushaltsgeld, Krankengeld etc. (Quelle: Wikipedia)
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